Magazin Arbeitsrecht Ist Gestartet
Gleich ob Angestellter oder Geschftsinhaber, jeder, der sich bereits mit dem Arbeitsrecht auseinander setzen musste, wei um die Kompliziertheit dieser Themenstellung. Der Gesetzgeber trgt durch umfangreiche Reformvorhaben und Gesetzesnderungen hierzu sein briges bei. Gleichwohl auch die Arbeitsgerichtsbarkeit sorgt stndig fr Neuerungen und Schlagzeilen, die das Berufsleben aller Beteiligten umkrempeln.
Von der Begrndung des Arbeitsverhltnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht etliche Hrden. Differenzen in diesem Gebiet sind fr beide Seiten besonders unangenehm, da sie regelmig auch das Naturell der Betroffenen berhren und sogar die Existenz gefhrden knnen. Auch ist es so, dass besonders in Zeiten schlechter wirtschaftlicher Konjunktur im Berufsleben um nichts so heftig gekmpft wird, wie um den Bestand des Arbeitsplatzes.
Hilfreiche Informationen fr Betroffene und Interessierte
Die auf Magazin Arbeitsrecht kostenlos zur Verfgung gestellten Informationen sollen helfen, rechtliche Irrtmer bei der Begrndung, der Abwicklung oder der Beendigung eines Arbeitsverhltnisses zu vermeiden.
Aber selbstverstndlich haben Interessierte ebenfalls einfach die Mglichkeit sich zu informieren und ber Neuerungen auf dem Laufenden zu bleiben. So z.B. vor allem zu Fragen rund um das Angelegenheit einer Kndigung:
Kndigung eines Arbeitsverhltnisses
Das Arbeitsverhltnis kann sowohl durch den Unternehmer als auch durch den Mitarbeiter gekndigt werden. Zu unterscheiden ist die ordentliche Kndigung unter Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kndigungsfrist von einer fristlosen Kndigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Kndigung muss getreu 623 BGB in jedem Fall schriftlich geschehen, muss aber grundlegend keine Begrndung enthalten. Die Kndigung ist eine einseitige Willenserklrung, die wirksam wird, wenn sie dem Empfnger zugeht. Wird die Kndigung bestritten, hat der Kndigende den Zugang zu beweisen.
Die gesetzlichen Kndigungsfristen einer ordentlichen Kndigung sind in 622 BGB geregelt und betragen mindestens vier Wochen zum Fnfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Zum Nachteil des Arbeitnehmers knnen diese Fristen einzelvertraglich nicht abgekrzt werden. Fr den Arbeitgeber verlngerte Fristen ergeben sich aus 622 Abs. 2 BGB und knnen je nach Beschftigungsdauer bis zu sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats betragen.
Eine auerordentliche Kndigung kann gem 626 BGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen und wenn eine Interessenabwgung ergibt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhltnisses unhaltbar ist. Zudem muss sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ausgesprochen werden. Als wichtiger Grund kommt eine hartnckige Arbeitsverweigerung oder z.B. auch eine intensive private Internetnutzung whrend der Arbeitszeit in Frage. Ob eine Pflichtverletzung im Einzelfall einen wichtigen Grund darstellt, ist aber unter Hinsicht aller Umstnde des Einzelfalls und unter Abwgung der Interessen beider Vertragsteile zu beurteilen.
Zu beachten ist, dass Kndigungen durch den Firmeninhaber ab einer Beschftigungsdauer von sechs Monaten und einer bestimmten Betriebsgre dem Kndigungsschutzgesetz unterliegen.